Scheidung in Österreich: Rechte, Pflichten und Kosten im Überblick

Eine Scheidung markiert oft das schmerzliche Ende einer Lebensgemeinschaft, ist jedoch auch mit rechtlichen und finanziellen Fragen verbunden, die klaren Kopf erfordern. preslmayr.legal gibt Ihnen hier eine praktische Einführung in die wichtigsten Aspekte einer Scheidung nach Österreichischem Recht, um Sie auf die Herausforderungen vorzubereiten und Ihnen Orientierung zu ermöglichen.

Arten der Scheidung in Österreich

In Österreich gibt es zwei Hauptformen der Scheidung:

  1. Einvernehmliche Scheidung:
    • Beide Ehepartner stimmen der Scheidung zu.
    • Es besteht Einigkeit über wesentliche Punkte wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht.
    • Vorteil: Schneller, kostengünstiger und weniger belastend als eine strittige Scheidung.
  2. Strittige Scheidung:
    • Einer der Ehepartner beantragt die Scheidung, während der andere widerspricht oder keine Einigung erzielt werden kann.
    • Ehebruch, Gewalt oder andere schwere Eheverfehlungen sind eingetreten.
    • Nachteil: Der Prozess kann zeitaufwendig und teuer sein, da das Gericht (u.a. mit Hilfe von Sachverständigen, Kinder- und Jugendfürsorge etc.) über den Ausgang entscheidet.

Rechte und Pflichten während und nach der Scheidung

  1. Unterhalt:
    • Für Kinder: Der Elternteil, der nicht mit den Kindern zusammenlebt, ist in der Regel unterhaltspflichtig. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen und den Bedürfnissen der Kinder.
    • Für Ehepartner: In bestimmten Fällen kann ein Ehepartner Anspruch auf Unterhalt haben, z. B. wenn er schwerkrank (physisch und/oder psychisch), wirtschaftlich benachteiligt oder für die Kinderbetreuung verantwortlich ist.
  2. Sorgerecht:
    • Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen, sofern keine anderslautende gerichtliche Entscheidung getroffen wird.
    • Die Betreuung und der Wohnsitz der Kinder werden im besten Interesse des Kindeswohls geregelt.
  3. Vermögensaufteilung:
    • Das eheliche Vermögen wird im Normalfall direkt im Zuge einer Scheidung aufgeteilt. Dazu gehören gemeinsam erworbene Immobilien, Ersparnisse, Pensionsansprüche und andere Vermögenswerte. In seltenen Fällen, können aber auch Scheidung und Aufteilung hintereinander geregelt werden.
    • Persönliche Gegenstände und Erbschaften bleiben in der Regel unberührt.
  4. Wohnsituation:
    • Das gemeinsame Wohnrecht kann durch Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung geregelt werden. Ein Partner kann natürlich auch verpflichtet werden, die gemeinsame Wohnung zu verlassen.

Kosten einer Scheidung in Österreich

Die Kosten einer Scheidung variieren je nach Art, Dauer und Komplexität eines Verfahrens:

  1. Einvernehmliche Scheidung:
    • Scheidungsantrag bei Gericht: 624 Euro.
    • Zusätzliche Kosten können durch Anwälte, Sachverständigen oder Mediatoren (verpflichtende Elternberatungen bei Minderjährigen) entstehen, insbesondere für die Erstellung einer Scheidungsfolgevereinbarung.
  2. Strittige Scheidung:
    • Höhere Gerichtskosten, abhängig von Streitwert und Dauer.
    • Anwaltskosten auf beiden Seiten je nach Aufwand und Dauer des Verfahrens auf individueller Honorarbasis der Anwälte. Erfolgshonorar ist in Österreich und aufgrund der Unvorhersehbarkeit des Ausgangs verboten.
  3. Weitere Kosten:
    • Sachverständigengutachten (z. B. bei Streit um Immobilienwerte, Unternehmensanteile etc.).
    • Eventuelle Mediationskosten zur Einigung vor Gericht.

Vorbereitung ist alles: Wie Sie strukturiert eine Scheidung ins Rollen bringen.

  1. Klare Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen zu Finanzen, Vermögen und Kinderbelangen – auch rückblickend.
  2. Rechtsberatung: Ziehen Sie frühzeitig einen erfahrenen Anwalt hinzu, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären und eine Strategie zu entwickeln.
  3. Kommunikation: Versuchen Sie, in strittigen Fällen eine Mediation oder gütliche Einigung anzustreben, um Kosten und Stress zu reduzieren.

Wie preslmayr.legal Ihnen helfen kann

Dr. Martin Preslmayr LL.M. ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um eine anstehende Scheidung. Mit seiner über 35 jährigen Erfahrung im Familienrecht unterstützt er Sie bei:

  • Einvernehmlichen Scheidungen: Erstellung und Prüfung von Scheidungsvereinbarungen – auch rückwirkend bei bereits erfolgten Vereinbarungen.
  • Strittigen Scheidungen: Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht und Lösung komplexer Streitpunkte – auch in Kooperation mit Berufsdetektiven.
  • Unterhalts- und Vermögensfragen: Klärung und Verhandlung von Ansprüchen, um eine faire Lösung zu erzielen.
  • Sorgerechts- und Umgangsregelungen: Unterstützung bei der Gestaltung kindesgerechter Vereinbarungen in Kooperation mit geprüften PsychologInnen.

Mit Dr. Martin Preslmayr LL.M. und seinem Team an Ihrer Seite können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Interessen konsequent vertreten und die Weichen für einen geregelten Neustart gestellt werden.

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