Was, wenn der Ex-Partner den Unterhalt nicht bezahlt?

Wenn der Ex-Partner den Unterhalt nicht zahlt, ist das nicht nur frustrierend, sondern kann auch finanzielle Belastungen mit sich bringen. In solchen Fällen gibt es in Österreich verschiedene rechtliche Mittel, um die Ansprüche durchzusetzen. Zunächst können Sie den Unterhalt gerichtlich einklagen. Wird der Unterhaltstitel (eine gerichtliche Feststellung des Anspruchs) bestätigt, können Maßnahmen wie Lohnpfändung oder Kontopfändung erfolgen, um den Unterhalt einzutreiben.

Es gibt auch die Möglichkeit, beim Bezirksgericht eine Exekution zu beantragen, wodurch der fällige Unterhalt direkt vom Einkommen des Ex-Partners abgezogen wird. In Fällen, in denen der Ex-Partner keinen festen Wohnsitz oder kein regelmäßiges Einkommen hat, können weitere rechtliche Schritte notwendig werden, um den Unterhalt zu sichern.

Gerade in komplizierten Fällen ist es entscheidend, schnell und rechtlich korrekt zu handeln, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.

Unterstützung durch Dr. Martin Preslmayr

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, den Ihnen zustehenden Unterhalt zu erhalten, ist eine rechtliche Beratung unerlässlich. Dr. Martin Preslmayr ist ein erfahrener Anwalt, der Sie in dieser Situation unterstützt. Er hilft Ihnen nicht nur bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sondern auch bei der Wahl der richtigen rechtlichen Schritte, um sicherzustellen, dass Sie den Unterhalt bekommen, der Ihnen zusteht.