Erben ohne Testament – wann greift die gesetzliche Erbfolge?

In Österreich gilt die gesetzliche Erbfolge, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. Sie ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt und teilt die Erbansprüche in verschiedene Erbordnungen auf, die nach Verwandtschaftsgrad sowie Ehe- oder eingetragenen Partnerschaften abgestuft sind. Die genaue Verteilung richtet sich dabei nach der jeweiligen familiären Situation des Verstorbenen.

1. Die Erbordnungen in der gesetzlichen Erbfolge

Die Erbfolge in Österreich folgt einem bestimmten Ordnungsprinzip und unterscheidet die Erben in vier Erbordnungen:

  • 1. Erbordnung: Kinder und deren Nachkommen
  • 2. Erbordnung: Eltern und deren Nachkommen (z.B. Geschwister des Erblassers)
  • 3. Erbordnung: Großeltern und deren Nachkommen (z.B. Onkel, Tanten)
  • 4. Erbordnung: Urgroßeltern und deren Nachkommen

Jede dieser Erbordnungen kommt nur dann zum Zug, wenn in der vorangehenden Ordnung keine erbberechtigten Verwandten existieren.

2. Erbrecht des Ehepartners oder eingetragenen Partners

Der Ehepartner oder eingetragene Partner ist unabhängig von den Erbordnungen gesetzlich erbberechtigt und hat Anspruch auf einen Nachlassanteil. Die Höhe des Erbteils hängt von den erbberechtigten Verwandten ab:

  • Neben Kindern (1. Erbordnung): Der Partner erbt ein Drittel des Nachlasses, die Kinder erhalten zwei Drittel, die sie untereinander aufteilen.
  • Neben Eltern (2. Erbordnung): Der Partner erhält zwei Drittel des Nachlasses, die Eltern ein Drittel.
  • Alleinerbe: Wenn es keine Verwandten in den ersten beiden Ordnungen gibt, erbt der Partner das gesamte Vermögen.

Darüber hinaus steht dem Partner das Wohnrecht in der gemeinsamen Wohnung und das Recht auf den Hausrat zu.

3. Erbrecht der Kinder

Kinder (und deren Nachkommen) erben in der 1. Erbordnung. Existieren keine Nachkommen, erben die Kinder den gesamten Nachlass zu gleichen Teilen. Ist ein Kind verstorben, treten dessen Nachkommen (Enkelkinder des Erblassers) an dessen Stelle.

4. Erbrecht der Eltern und Geschwister

Falls der Erblasser keine Nachkommen hinterlässt, erben seine Eltern oder Geschwister. Die Eltern des Verstorbenen erhalten das Vermögen zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil verstorben, erben die Geschwister an dessen Stelle.

5. Großeltern und entferntere Verwandte

Die 3. und 4. Erbordnungen greifen nur, wenn keine nahen Verwandten oder Partner existieren. Großeltern oder Urgroßeltern und deren Nachkommen kommen dann zum Zug.

6. Erbrecht des Staates

Existieren keine erbberechtigten Verwandten oder Partner, fällt das Erbe an den Staat. Dies bezeichnet man als Heimfallsrecht – das Vermögen geht an das Land über, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

7. Pflichtteil als Schutz vor Enterbung

Auch bei Testamenten greift in Österreich das Pflichtteilsrecht, das Ehepartnern, eingetragenen Partnern und Kindern eine Mindesterbsumme sichert. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und schützt vor vollständigem Ausschluss.

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