Das Interview auf Cafe Puls Das Magazin mit Dr. Martin Preslmayr war ein aufschlussreicher Beitrag zu einem heiklen Thema und verdeutlichte die komplexe rechtliche Situation bei Äußerungen im öffentlichen Raum.
In einem Skype-Interview mit Cafe Puls Das Magazin erklärte Dr. Martin Preslmayr am 5. Mai 2020, welche strafrechtlichen Konsequenzen einem Politiker drohen könnten, wenn er in einer Presseaussendung von „Asylanten-Bevorzugung“ spricht. Der renommierte Familienrechtsexperte und Jurist beleuchtete dabei die rechtlichen Grenzen der freien Meinungsäußerung und die Frage, wann Äußerungen von Politikern strafrechtlich relevant werden könnten.
Dr. Preslmayr wies darauf hin, dass Begriffe wie „Asylanten-Bevorzugung“ in der Öffentlichkeit oft stark polarisieren und dazu beitragen können, Vorurteile gegenüber Asylwerbern zu verstärken. Auch wenn Politiker im Rahmen ihrer Meinungsfreiheit weitreichende Rechte haben, könne die Grenze zur Strafbarkeit überschritten werden, wenn eine Aussage diskriminierend, herabwürdigend oder hetzerisch ist. In Österreich sind Volksverhetzung und die Verletzung der Menschenwürde gesetzlich strafbar – insbesondere, wenn dadurch Gruppen aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Status diffamiert werden.
Im Interview betonte Dr. Preslmayr, dass eine strafrechtliche Verfolgung immer vom Einzelfall abhängt und die Wortwahl sowie der Kontext genau geprüft werden. Begrifflichkeiten wie „Asylanten“, die oft abwertend verwendet werden, könnten dazu führen, dass eine Aussage als Hetze interpretiert wird, vor allem wenn sie pauschale Vorurteile und Ressentiments gegen eine ohnehin schutzbedürftige Gruppe schürt. Das Strafrecht ziehe dabei eine klare Linie, wenn Aussagen geeignet sind, Hass zu säen oder Menschenwürde zu verletzen.
Dr. Preslmayr erläuterte weiter, dass Politiker eine besondere Verantwortung tragen, da ihre Aussagen eine große öffentliche Wirkung entfalten und die gesellschaftliche Wahrnehmung beeinflussen können. Gerade in einer Position der Macht sei es entscheidend, sich der Wirkung von Sprache bewusst zu sein und darauf zu achten, dass keine Bevölkerungsgruppen herabgesetzt werden. Die Verwendung eines Begriffs wie „Asylanten-Bevorzugung“ könne dazu führen, dass soziale Spannungen verschärft und Feindbilder geschaffen werden, was langfristig zu gesellschaftlichen Konflikten beiträgt.
Abschließend erklärte Dr. Preslmayr, dass im Falle einer Anzeige oder öffentlichen Empörung über eine solche Äußerung die Staatsanwaltschaft den Fall auf strafrechtliche Relevanz prüfen könnte. Letztlich entscheide jedoch ein Gericht darüber, ob die Aussagen eines Politikers strafbare Hetze darstellen. Der Jurist betonte, dass ein sensibler und respektvoller Umgang mit Sprache für alle öffentlichen Personen unabdingbar sei, um den sozialen Frieden zu wahren und zur Integration beizutragen.
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