Sie entscheiden, wer für Sie entscheidet: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Heute entscheiden. Morgen abgesichert.

Selbstbestimmt vorsorgen – für den Fall, dass Sie es später nicht mehr können

Niemand beschäftigt sich gerne mit der Vorstellung, eines Tages existentielle Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können. Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass die eigene Entscheidungsfähigkeit verloren geht. Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung bestimmen Sie rechtzeitig selbst, wer wie für Sie handeln und Ihre Interessen vertreten darf.

Eine Vorsorgevollmacht wird errichtet, solange Sie voll entscheidungsfähig sind, und wird erst wirksam, wenn der Vorsorgefall tatsächlich eintritt. Sie muss schriftlich errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden.

Eine Patientenverfügung regelt konkret, welche medizinischen Behandlungen Sie in Notfällen wollen oder ablehnen. Diese muss nach einer umfassenden medizinischen Aufklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt errichtet werden. Die Bestätigung erfolgt vor einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt.

Dr. Martin Preslmayr LL.M. unterstützt Sie dabei, beides individuell und rechtssicher auf Ihre persönliche Lebenssituation abzustimmen. Dabei können unter anderem folgende Bereiche geregelt werden:

  • Vermögen und Finanzen: Festlegung, wer Bankgeschäfte erledigt, Vermögen verwaltet oder finanzielle Verpflichtungen wahrnimmt.
  • Immobilien: Regelungen rund um Verwaltung, Vermietung oder gegebenenfalls Veräußerung von Liegenschaften.
  • Behörden und Verträge: Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Vertragspartnern und anderen Institutionen.
  • Wohnen und Betreuung: Entscheidungen über Wohnsituation, Pflege und Betreuung können vorausschauend geregelt werden.
  • Medizinische Angelegenheiten: Festlegung, wer Sie bei medizinischen Entscheidungen vertreten darf, soweit diese von der Vollmacht umfasst sind.
  • Individuelle Wünsche: Der Umfang einer Vorsorgevollmacht kann auf einzelne Angelegenheiten beschränkt oder umfassender gestaltet werden.

Rechtsgültigkeit nur bei Errichtung beim Rechtsanwalt

Diese Dokumente betreffen sehr persönliche und wirtschaftlich weitreichende Entscheidungen. Umso wichtiger ist es, genau festzulegen, wer Sie vertreten soll, in welchen Bereichen diese Person handeln darf und welche Wünsche dabei berücksichtigt werden sollen.

Gerade bei Immobilien, Unternehmen, größerem Vermögen oder komplexeren familiären Situationen empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Gestaltung. Für bestimmte Vermögenswerte oder Sachverhalte, die besondere Rechtskenntnisse erfordern, sieht das österreichische Recht die Errichtung durch Angehörige der Rechtsberufe vor.

Heute entscheiden, was morgen gelten soll

Sie entscheiden zu einem Zeitpunkt, an dem Sie dazu uneingeschränkt in der Lage sind, welcher Person Sie vertrauen und wie diese im Ernstfall für Sie handeln soll.

Dr. Martin Preslmayr LL.M berät Sie persönlich bei der Gestaltung, klärt mit Ihnen die gewünschten Vertretungsbereiche und sorgt für eine rechtssichere Errichtung und Registrierung.

So schaffen Sie frühzeitig Klarheit – für sich selbst und für die Menschen, die Ihnen nahestehen.

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